Statuten des Vereins

Daran halten wir uns:

Unsere Statuten regeln die Pflichten und Rechte der Vereinsmitglieder. Unser Verein steht für:

  • Nachhaltiges und schonendes Fischen
  • Die Fische schützen
  • Die Gewässer schützen
  • Aus- und Weiterbildung fördern
  • Freundschaften unter uns Anglern fördern

Die vollständigen Statuten unseres Vereins findet ihr unter folgendem Link.

Regeln für unsere Gewässer

Im Sinne einer waidgerechten Ausübung der Fischerei sind zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen folgende Hegemaßnahmen in
unseren Revieren vorgeschrieben!
Das Fischen ist nur mir einer Fliegenrute und Fliegenschnur erlaubt! Es darf mit maximal zwei Kunstfliegen am Einzelhaken (Trocken- oder Nassfliege sowie Streamer und Jig jeder Größe) gefischt werden. Die zusätzliche Beschwerung bei Nassfliegen darf maximal 1 Gramm betragen (drei Bleikugeln 3mm). In der Brandenberger Ache ist vom Einfluss Steinberger Ache bis zur oberen Reviergrenze nur Trockenfliege oder Nymphe erlaubt (kein Jig, kein Streamer)
Widerhaken müssen niedergedrückt werden!
Ausdrücklich verboten ist die Verwendung natürlicher Köder sowie Duft- bzw. Geschmacksköder!!!
Entnahmeregelung: In beiden Revieren dürfen jeweils 20 Stk. Fische pro Mitglied und Jahr entnommen werden. Äschen sind ganzjährig geschont.
Mindestmaße: In beiden Revieren dürfen Regenbogenforellen und Bachforellen ab 30 cm entnommen werden. Es sollten möglichst nur Besatzfische in beiden Revieren entnommen werden. Die Schonung unserer Wildfische, insbesondere der Regenbogenforellen in der Brandenberger Ache ist uns ein großes Anliegen.


Im Inn darf pro Mitglied ein Huchen ab 90cm im Jahr entnommen werden.
Bei anderen Fischen gilt das gesetzliche Mindestmaß.

Schonzeiten: Brandenberger Ache und Thierseer Ache vom 1.1. bis 28.2.


An der Thierseer Ache ist keine Fischentnahme erlaubt, nur Catch & Release.

Die Reservierung der Karten für alle drei Reviere erfolgt über den Verein und ist nur für Vereinsmitglieder möglich.

Ehrenkodex des Vereins

Neben den Statuten, die für alle Mitglieder bindend sind, halten sich alle Mitglieder des ersten Tiroler Fliegenfischer Vereins an ihre selbst auferlegten Ehrencodex. Sie stehen für: